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Compliance Regeln

Hinweisgebersystem & Whistleblowing

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hat für die Provinzial höchste Priorität. Wenn Verstöße frühzeitig erkannt werden, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden und somit Schaden für unsere Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Unternehmen abgewendet werden. Daher bitten wir Sie, Ihnen bekanntes Fehlverhalten und Rechtsverstöße bei uns zu melden. Wir werden Ihre Meldung ernst nehmen und jedem stichhaltigen Hinweis nachgehen. Ihre Identität wird von uns vertraulich behandelt und Sie haben keine Repressalien zu befürchten. Zur Meldung eines Hinweises stehen Ihnen die untenstehenden Meldekanäle zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, über welche Meldestelle Sie einen Hinweis abgeben möchten. Hinweisgebersystem: Link zur Webseite des Hinweisgebersystems
Telefon: 0251 219-2711
Postanschrift:            Provinzial Holding AG
Hinweisgebersystem
Provinzial-Allee 1
48159 Münster
Wenn Sie ein persönliches Treffen mit einem unserer Ansprechpartner bevorzugen, äußern Sie bitte diesen Wunsch und eine Kontaktmöglichkeit auf einem der Meldewege. Wir werden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen melden. Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung können Sie sich auch an externe Meldestellen wenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht dazu die folgenden Meldestellen vor:
Bundesamt für Justiz: Meldestelle auf Bundesebene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: fachspezifische Meldestelle für Meldungen von Verstößen gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und das Geldwäschegesetz Bundeskartellamt: zuständige externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb. Der Bund richtet zusätzlich eine externe Meldestelle für Meldungen ein, die das Bundesamt für Justiz selbst betreffen. Darüber hinaus kann jedes Bundesland eine externe Meldestelle einrichten. Dort können Meldungen abgegeben werden, die die Dienststellen des jeweiligen Bundeslandes betreffen.

Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die im LkSG normierten Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte und Wahrung des Umweltschutzes sind fest in unserem Unternehmen verankert.
Über unser Beschwerdeverfahren zum LkSG ist es betroffenen Personen möglich, uns Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, sowie Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten einzureichen.
Ihre Mitwirkung ermöglicht uns entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
 
Zur Meldung entsprechender Risiken und/oder Verstöße stehen Ihnen mehrere Meldewege zur Verfügung:
E-Mail: lksg@provinzial.de Telefon: 040/30904-3405 Postalische Hinweise können an die folgende Adresse geschickt werden:   Provinzial Holding AG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz “persönlich/vertraulich“ z.Hd. Niele Heilenkötter Provinzial-Allee 1 48159 Münster   Die Bearbeitung eingereichter Beschwerden bzw. Hinweise findet nur durch ausgewählte, geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen statt.
Die ausführliche Verfahrensordnung ist über diesen Link zu erreichen.
Hier kann der Bericht zum LkSG für den Berichtszeitraum vom 01.01.2023-31.12.2023 eingesehen werden.

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