Tipps im Umgang mit dem Osterfeuer:
Für ein sorgenfreies Osterfest
Viele fragen sich: Darf ich überhaupt noch ein Osterfeuer veranstalten? Die kurze Antwort ist:
Ja, aber mit festen Regularien – und diese können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Grundsätzlich gilt: Osterfeuer im eigenen Garten sind vielerorts erlaubt, sofern sie ausschließlich der Brauchtumspflege dienen. Einige Kommunen und insbesondere städtische Gemeinden untersagen Osterfeuer auf privaten Grundstücken, oder beschränken diese auf öffentliche Veranstaltungen. Einzuhaltende Abstände von Gebäuden oder Infrastruktur werden von den einzelnen Ordnungsbehörden vorgegeben. „Es empfiehlt sich daher, bei der kommunalen Verwaltung oder den regionalen Landesfeuerwehrverbänden nachzufragen, ob und unter welchen Bedingungen ein Osterfeuer am jeweiligen Standort konkret zulässig ist“, sagt Fabian Hintzler, stellvertretender Pressesprecher der Provinzial Versicherung.
Wichtig ist: Bei einem Brauchtumsfeuer dürfen lediglich unbehandeltes und trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste verbrannt werden. Frischer Grünschnitt, oder andere pflanzliche Abfälle dürfen nicht in das Feuer geworfen werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Auch andere Abfälle dürfen und sollten nicht Bestandteil des Osterfeuers sein. Behandeltes Holz, Gummireifen, Dachpappen, Altöle oder andere Chemikalien können beim Verbrennen nicht nur übelriechende, sondern auch gesundheitsschädliche Gase in die Umwelt freisetzen.
Zudem kann eine unzulässige Abfallentsorgung Bußgelder von bis zu 100.000 € nach sich ziehen.
Risiken im Vorfeld vermeiden – bloß nichts anbrennen lassen.
Damit keiner zu Schaden kommt, gilt es, einige simple, aber wichtige Dinge zu beachten.
„Ein Osterfeuer sollte am besten auf einem festen, im Idealfall sandigen oder anderweitig versiegelten Untergrund angelegt werden. Auf trockenen Bodendecken oder in der Nähe von Böschungen besteht das Risiko, dass das Feuer übergreift und sich unkontrolliert ausbreitet. So rät es auch der Deutsche Feuerwehrverband“, weiß Hintzler.
Insbesondere für Tiere stellen Feuerhaufen eine erhebliche Gefahr dar. Um zu vermeiden, dass Tiere in den Flammen zu Schaden kommen, sollte das Brennmaterial erst am Tag des Verbrennens aufgehäuft werden. Ist dies nicht möglich, hilft gründliches Umschichten, unmittelbar vor dem Anzünden.
Trotz aller Vorsicht birgt jedes Feuer ein ernstzunehmendes Risiko. Besonders wichtig ist daher die Privathaftpflichtversicherung. Diese greift beispielsweise, wenn beim Feuer einer dritten Person durch ein Fehlverhalten des Verantwortlichen Schaden zugefügt wird. Dies kann eine Körperverletzung oder ein Brandschaden an der Kleidung sein, aber auch das Auslösen eines Brandes auf dem Nachbargrundstück durch Funkenflug. Sollte es zu Schäden am eigenen Wohngebäude kommen, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung für Schäden an Einrichtungsgegenständen. Eine wichtige Voraussetzung ist immer, dass das Osterfeuer den üblichen Sicherheitsvorschriften entspricht.