Klimafreundlich heizen
Wie Wärmepumpen versichert sind
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Wärmepumpen bei der Hamburger Feuerkasse konzernweit standardmäßig gegen die Grundgefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden sowie Sturm und Hagel versichert. „Da Wärmepumpen zu den Wohngebäudebestandteilen zählen, greift der Versicherungsschutz auch, wenn die Pumpe nicht direkt am oder im Haus angebracht ist, sich aber auf dem Versicherungsgrundstück befindet“, erklärt Fabian Hintzler, stellvertretender Pressesprecher der Hamburger Feuerkasse. Selbst gegen Diebstahlschäden sind die Wärmepumpen mit einer Entschädigungsgrenze mitversichert.
Darüber hinaus lässt sich der Versicherungsschutz für Wärmepumpen bei der Hamburger Feuerkasse auch unkompliziert erweitern und anpassen. „Elementarschäden – also Schäden an der Wärmepumpe, die aus Natur- oder Extremwetterereignissen entstehen – sind in der Wohngebäudeversicherung beispielsweise nicht standardmäßig abgesichert und bedürfen einer Ausweitung des Versicherungsschutzes über eine Elementarschadenversicherung“, ergänzt Hintzler. Darunter fallen unter anderem Schäden durch Überschwemmungen, Erdsenkungen, Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbrüche.
„Außerdem sollten bei der Gefahreneinschätzung für den Betrieb von Wärmepumpen auch weitere unvorhersehbare Schäden mitberücksichtigt werden“, rät Hintzler. Auch für diese Risiken lässt sich der Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung problemlos erweitern. Dazu zählt z.B. das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Ertragsausfall, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit. Insbesondere besteht dann auch ein hoher Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl. Dies gilt übrigens auch für geleaste Wärmepumpen.
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