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Kerzenschein in der Adventszeit – Lippische Landesbrandversicherung informiert über Brandgefahren und was im Ernstfall zu beachten ist

27.11.2024 Detmold. Rote Kerzen und Tannenzweigenduft - Die Weihnachtszeit beginnt und somit werden auch wieder unzählige Kerzen auf Adventskränzen und Weihnachtsbäumen angezündet. Die Lippische Landesbrandversicherung fasst die wichtigsten Tipps zur Vermeidung von Bränden und dem richtigen Verhalten im Brandfall zusammen. Wie können Brände vermieden werden? Grundsätzlich sind kontrolliert brennende Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen ein schöner Anblick. Breitet sich das Feuer aber unkontrolliert aus, kann es zu gefährlichen Bränden kommen. Dabei sind viele Schäden eigentlich vermeidbar: Kerzen sollten nicht unbeaufsichtigt brennen. Das ermöglicht schnellere Reaktionen auf kleine Brände, bevor sie unkontrollierbar werden. Auch Rauchwarnmelder helfen, Brände frühzeitig zu bemerken. Stabile, hitzebeständige Unterlagen verhindern eine Ausbreitung auf den Untergrund. Leicht brennbare Materialien sollten in ausreichendem Abstand zu brennenden Kerzenplatziert werden. Häufig unterschätzt, aber besonders gefährlich ist zum Beispiel Kunstschnee aus der Sprühdose. Weihnachtsbäume, auf denen Kerzen brennen, sind stets mit ausreichend Wasser zu versorgen, da trockenes Geäst sich leicht entzünden kann. Dies gilt auch für den Adventskranz und andere Dekorationen mit Tannengrün. Der Weihnachtsbaum und der Adventskranz nicht in der Nähe von Gardinen, Vorhängen oder leicht entflammbaren Möbeln platzieren. Zudem sollte der Weihnachtsbaum stabil stehen, so dass dieser nicht umfallen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die klassischen Kerzen durch elektrische Lichterketten ersetzen. Dabei sollten bevorzugt qualitativ hochwertige Geräte und Produkte ausgewählt werden, beispielsweise mit dem Prüfzeichen GS oder VDE. Dies gilt auch für Mehrfachsteckdosen, die häufig zum Anschluss benötigt werden. Was ist zu tun, wenn es brennt? Kommt es zum Brand, ist das richtige Verhalten entscheidend, um schlimmere Folgen zu verhindern. In jedem Fall ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren. Weiter gilt: Löschversuche nur dann unternehmen, wenn für Personen keine Gefahr besteht. Sind Löschversuche nicht möglich oder erfolgreich, hat es oberste Priorität, gefährdete Personen schnellstmöglich zu warnen, Hilfsbedürftige zu unterstützen und sich sowie seine Mitmenschen in Sicherheit zu bringen. Sofern keine Gefahr für einen selbst besteht, sollten die Fenster und Türen des vom Brand betroffenen Raumes geschlossen werden, um eine Sauerstoffzufuhr und Rauchausbreitung zu verhindern. Damit die Feuerwehr vor Ort schnellstmöglich Löscharbeiten einleiten kann, ist es wichtig, die Einsatzkräfte auf sich aufmerksam zu machen und einen schnellen Zugang zur Brandstelle zu ermöglichen. Welche Versicherung leistet für Brandschäden? Bei Brandschäden an der Wohnungseinrichtung leistet in der Regel die Hausratversicherung. Für Schäden am Gebäude kommt hingegen die Wohngebäudeversicherung auf. „Es ist allerdings wichtig zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung auch bei Schäden greift, die durch ein grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Dabei können die persönliche Beraterin, oder der persönliche Berater vor Ort helfen“, erklärt Fabian Hintzler, stellvertretender Pressesprecher bei der Lippischen Landesbrandversicherung. Bildzeile: Wer Weihnachten im Kreise der Liebsten feiert, sorgt mit Kerzenlicht für eine gemütliche Atmosphäre - Brennende Kerzen können im schlimmsten Fall aber einen Brand verursachen. Die Lippische Landesbrandversicherung gibt Hinweise zum richtigen Verhalten vor und während eines Brandes und welche Versicherung für entstandene Schäden leistet. Foto: pexels.com (honorarfrei) Pressemitteilung als PDF herunterladen Bild in Originalgröße herunterladen

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