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Hinweisgebersystem & Whistleblowing

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regularien hat für die Provinzial höchste Priorität. Wenn Verstöße frühzeitig erkannt werden, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden und somit Schaden für unsere Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Unternehmen abgewendet werden.
Daher bitten wir Sie, Ihnen bekanntes Fehlverhalten und Rechtsverstöße bei uns zu melden. Wir werden Ihre Meldung ernst nehmen und jedem stichhaltigen Hinweis nachgehen. Ihre Identität wird von uns vertraulich behandelt und Sie haben keine Repressalien zu befürchten.
Zur Meldung eines Hinweises stehen Ihnen die untenstehenden Meldekanäle zur Verfügung. Für die Provinzial Versicherung AG, die Provinzial Nord Brandkasse AG und die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG gibt es separate Meldestellen auf den jeweiligen Homepages. Es steht Ihnen frei, über welche Meldestelle Sie einen Hinweis abgeben möchten.
E-Mail: hinweise@provinzial.de
Telefon: 0251 219-2711
Postanschrift:           
Provinzial Holding AG
Hinweisgebersystem
Provinzial-Allee 1
48159 Münster
Wenn Sie ein persönliches Treffen mit einem unserer Ansprechpartner bevorzugen, äußern Sie bitte diesen Wunsch und eine Kontaktmöglichkeit auf einem der Meldewege. Wir werden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen melden.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung können Sie sich auch an externe Meldestellen wenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht dazu die folgenden Meldestellen vor:
  • Bundesamt für Justiz: Meldestelle auf Bundesebene
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: fachspezifische Meldestelle für Meldungen von Verstößen gegen das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und das Geldwäschegesetz
  • Bundeskartellamt: zuständige externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union über den Wettbewerb.
Der Bund richtet zusätzlich eine externe Meldestelle für Meldungen ein, die das Bundesamt für Justiz selbst betreffen.
Darüber hinaus kann jedes Bundesland eine externe Meldestelle einrichten. Dort können Meldungen abgegeben werden, die die Dienststellen des jeweiligen Bundeslandes betreffen.